Terms & Conditions

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
von Motorclassics Claudio Kümin
Auftragserteilung
1Die folgenden Bedingungen werden durch Auftragserteilung Bestandteil aller unserer, auch zukünftigen
Angebote, Vertragsabschlüsse, Auftragsbestätigungen, Lieferungen, Leistungen. Schweigen auf
anderslautende Bedingungen oder Abreden des Auftraggebers gilt als Ablehnung. Anderslautende
mündliche Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
2Die Angebote von Motorclassics Claudio Kümin sind freibleibend. Abschlüsse, Vereinbarungen werden
erst durch Bestätigungsschreiben, welches die zu erbringende Leistung bezeichnet, oder durch
vorbehaltlose Lieferung verbindlich.
3Bestellungen des Auftraggebers gelten erst nach Eingang bei Motorclassics Claudio Kümin als
verbindlich. Telefonische Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch Motorclassics
Claudio Kümin als erteilt.
Preisanfragen, Kostenvoranschlag, Zahlungsbedingungen
4Alle Preise sind freibleibend, aber exklusive MWST zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sie richten
sich nach dem Aufwand der Auftragsausführung. Die Preise für die bei der Auftragsausführung
verbauten Materialien werden durch den jeweiligen Lieferanten bestimmt. Preisänderungen ohne
vorherige Benachrichtigung bleiben daher vorbehalten. Preisangaben in unseren Angeboten, Preislisten
u. dgl. sind unverbindlich, ausser sie werden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag der Lieferung gültigen Preise in
Ansatz gebracht.
5Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, bedarf es eines schriftlichen
Kostenvoranschlages. Motorclassics Claudio Kümin ist bis zum Ablauf von 10 Tagen nach Abgabe
an den Kostenvoranschlag gebunden.
6Grundsätzlich ist der Auftraggeber zur Vorauszahlung verpflichtet. Andere Regelungen sind schriftlich
zu vereinbaren.
7Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, wird durch
Bestelländerungen erforderlicher Zusatzaufwand gleichwohl in Rechnung gestellt.
8Eine Beanstandung der Rechnung durch den Auftraggeber, muss schriftlich spätestens 10 Tage nach
deren Zugang erfolgen.
9Der Auftraggeber verzichtet hiermit ausdrücklich auf die Verrechnung mit allfälligen
Gegenforderungen.
Auftragsausführung
10Lieferfristen und andere Fristen sind ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Steht das Fahrzeug zur
Abholung bereit, gilt die Frist als eingehalten. Mündlich gemachte Aussagen über Zeitpunkt
der Auftragserfüllung sind gänzlich unverbindlich.
11Bei Sonderanfertigungen oder in Kleinserien hergestellten Zubehörteilen behält sich Motorclassics
Claudio Kümin technische Aenderungen sowie Mass- und Gewichtsabweichungen aufgrund der
Produktionstechnik bzw durch technische Weiterentwicklung vor. Sonderanfertigungen gelten vom
Beginn der Fertigung an als abgenommen. Bei Rücktritt des Auftraggebers stellt Motorclassics
Claudio Kümin die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten und allfällige Folgekosten in Rechnung.
12Im übrigen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts.
Gefahrenübergang bei Versand oder Ueberbringung
13Soweit ein Fahrzeug oder Ware versendet oder überbracht werden muss, erfolgt dies auf Kosten und
Gefahr des Auftraggebers. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Auftraggebers auf seine Kosten abgeschlossen. Verzögert sich der Versand ohne Verschulden von
Motorclassics Claudio Kümin, lagert die Ware auf Kosten des Auftraggebers. Ausreichender Nachweis
für die ordnungsgemässe Versendung ist die Empfangsquittung des jeweiligen Transportunternehmers.
Verspätete Abholung des Fahrzeugs
14Holt der Auftraggeber das Fahrzeug oder die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, trägt er
Kosten und Gefahr der erforderlichen Lagerung. Für durch die Lagerung entstehenden Schaden haftet
ausschliesslich der Auftraggeber.
Rückbehalt und Eigentumsvorbehalt
15Der Auftraggeber anerkennt das Motorclassics Claudio Kümin zustehende Retentionsrecht
(Rückbehaltungsrecht). Das Rückbehaltungsrecht besteht bis zu vollständigen Bezahlung von
sämtlichen fälligen Forderungen von Motorclassics Claudio Kümin gegenüber dem Auftraggeber. Für
die aus der Rückbehaltung entstehenden Kosten ist der Auftraggeber haftbar.
16Gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Motorclassics
Claudio Kümin. Die Eintragung ins zuständige Register bleibt vorbehalten. Wird die unter
Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, gleich in welchem Zustand, an Dritte weiterveräussert, tritt der
Auftraggeber bereits hiermit alle seine Forderungen gegenüber den Dritten an Motorclassics
Claudio Kümin ab.
17Bei Nichteinhaltung der in diesem Vertrag oder später getroffenen Zahlungsvereinbarungen verpflichtet
sich der Auftraggeber auf seine Kosten die gekaufte Ware an Motorclassics Claudio Kümin auch ohne
richterliche Verfügung herauszugeben.
Gewährleistung
18Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware oder das Fahrzeug sofort nach Erhalt zu prüfen und
entdeckte Mängel unverzüglich, jedoch spätestens 5 Tage nach Uebergabe des Fahrzeugs oder der
Ware, schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind spätestens nach 3 Tagen seit ihrer Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten seit Lieferung der Ware oder des Fahrzeuges anzuzeigen.
Spätere Beanstandungen bleiben unberücksichtigt.
19Bei begründeten und ordnungsgemäss gerügten Beanstandungen wird, unter Ausschluss weiterer
Gewährleistungsansprüche, nachgebessert oder durch einwandfreie Ware ersetzt. Schlägt die
Nachbesserung fehl oder kommt Motorclassics Claudio Kümin mit der Ersatzlieferung in Verzug,
oder geben die Ersatzlieferungen oder Nachbesserungen Anlass zu begründeten Beanstandungen, so
hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch Motorclassics Claudio Kümin
bis alle Mängel behoben sind.
20Beruht der Mangel auf einer Verletzung von Bedienungs-, Wartungs-, Handhabungs-
Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung oder auf natürlichem Verschleiss, bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Es wird
gesamthaft nur bis zu vertraglich vereinbarten Höhe des Preises Gewähr geleistet. Weitergehende
Schadenersatzansprüche sind von der Haftung ausgeschlossen.
Für Occasions-Fahrzeuge und Gebrauchtteile ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
Dieser Ausschluss gilt im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und hat keine Geltung bei Verursachung
des Schadens aufgrund Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Motorclassics Claudio Kümin.
Allgemeiner Haftungsausschluss
21Die Haftung von Motorclassics Claudio Kümin richtet sich ausschliesslich nach den in diesen
Geschäftsbedingungen aufgeführten Vereinbarungen. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
22Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver
Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung werden
ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Motorclassics
Claudio Kümin.
23Für Fahrzeuge, Fahrzeugteile sowie Waren und Produkte, die für den Rennbetrieb gebaut wurden oder
an einem Rennbetrieb (auch an Plausch- und Testfahrten) teilnehmen oder der Leistungssteigerung
dienen, ist neben der allgemeinen Haftung, welche auch die Haftung für Mangelfolgeschäden und
Haftung bei Dritten mitumfasst, jeglicher Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Die Zulässigkeit
des Einsatzes auf öffentlichen Strassen gehört nicht zur vertragsgemässen Beschaffenheit.
24Garantie Ansprüche bei Prototypen, technischen oder optischen Teilen sind ausgeschlossen.
Nacharbeiten sind kostenpflichtig.
Erfüllung gesetzlicher Vorschriften
25Aenderungen, Umrüstungen von im öffentlichen Strassenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen sind in die
Fahrzeugpapiere einzutragen. Dafür ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Verantwortung für
umgebaute Fahrzeuge oder deren Teile liegt beim Auftraggeber. Jegliche Haftung in diesem
Zusammenhang, insbesondere für durch Beanstandungen der Motorfahrzeugkontrolle entstehende
Zusatzkosten, ist ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
26Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht.
27Soweit eine Abrede dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht, ein Schiedsgericht oder eine
Verwaltungsbehörde mit Rechtsprechungsbefugnis als ungültig oder undurchsetzbar beurteilt wird,
sollen die übrigen Bestimmungen des Vertrages gültig und unberührt bleiben. Die Parteien verpflichten
sich diesfalls, eine Ersatzregelung zu vereinbaren, die bestmöglich die ursprünglich gewollte Regelung
zwischen den Parteien wiedergibt.
28Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Reichenburg.